ABC zum SGH
Häufig gestellte Fragen zu Abläufen, Formularen etc. finden Sie hier nach Schlagworten geordnet.
Anmeldungen

Anmeldungen für die Jahrgangsstufen 5 und EF (Einführungsphase) finden in der Regel im Februar statt. Die genauen Daten werden in der Presse und hier auf unserer Website bekannt gegeben.
Die Anmeldeformulare für den Jahrgang 5 füllen Sie bei der Anmeldung des Kindes hier in der Schule aus.
Die Anmeldeformulare für die Einführungsphase können Sie in den Anmeldezeiten von der Website herunterladen oder im Sekretariat abholen und Sie geben sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ab.
Falls Ihr Kind außerhalb der Jahrgangsstufen 5 oder EF zu uns wechseln möchte, rufen Sie bitte im Sekretariat an. Es findet dann ein Aufnahmegespräch mit Ihnen, Ihrem Sohn bzw. Ihrer Tochter, der Jahrgangsstufenleitung und der Schulleitung statt.
Abmeldungen
Wenn Sie Ihr Kind von unserer Schule abmelden möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular (hier). Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Dazu gehört auch die Adresse der aufnehmenden Schule, da wir verpflichtet sind, die Einhaltung der Schulpflicht zu überprüfen. Wenn Sie alle ausgeliehenen Bücher abgegeben haben, erhalten Sie das Abgangs- bzw. Übertrittszeugnis.
AGs
Die grundsätzliche Idee
In der gebundenen Ganztagsschule ist der AG-Nachmittag – wie auch die Mittagspause – ein wichtiges pädagogisch-konzeptionell begründetes Element.
Im Sinne einer Lebens- und Kulturhilfe geht es beim AG-Nachmittag nicht nur um Erholung, Spaß und Entspannung, sondern ebenso um Konsum- und Medienerziehung, Kultur- und Sozialarbeit, Projektgestaltung und Animation, um Lebensstil und Kontaktberatung und nicht zuletzt um Bildung und Lebensplangestaltung - wiederum im Sinne eines ganzheitlichen Selbstfindungsprozesses.
Gerade diese konzeptionellen Ansätze verpflichten die Ganztagsschule aber zu einer großen Bereitschaft zur Öffnung und Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie ehrenamtlichen Helfern mit ganz individuellen Professionalitäten (Hier sind Eltern immer gern willkommen!), Vereinen, der Jugendhilfe u.a. Institutionen, die sich außerschulischen Bereichen des Lebens verpflichtet haben.
Wahl aus dem AG-Angebot
Der AG-Nachmittag ist am SGH wahlobligatorisch. Das bedeutet, dass
- Ihr Kind am Ende bzw. zu Beginn eines Schulhalbjahres aus einem sehr vielfältigen, möglichst viele unterschiedliche Bereiche aktiver Freizeitgestaltung einbeziehenden Angebot von derzeit 25 Arbeitsgemeinschaften vier AGs auswählt.
- Später nimmt Ihr Kind nur an einer AG teil. Das Ganztagsteam ordnet Ihr Kind einer AG zu, sodass möglichst jeder und jede ein interessantes Angebot erhält.
- Bei zu vielen Bewerbungen für ein AG-Angebot entscheidet das Los.
- Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Schulband) gilt jedoch immer: Schülerinnen bzw. Schüler, die an der AG ihrer Wahl noch nicht teilgenommen haben, werden bei der Zuordnung bevorzugt behandelt: Nur wenn Plätze übrig sind, werden diese an diejenigen vergeben, die zum 2. Mal in die gleiche AG wollen.
- Die Teilnahme an der AG ist wie die Teilnahme am Unterricht im gebundenen Ganztag Pflicht.
- Antrag auf Beurlaubung wegen Wahrnehmung eines außerschulischen AG-Angebots: Wenn Ihr Kind bereits ein Freizeitangebot bei einem unserer Kooperationspartner besucht, können Sie als Eltern einen Antrag auf Wahrnehmung eines außerschulischen AG-Angebots stellen. Die Liste der Kooperationspartner für das AG-Angebot kann man online unter www.gymnasium-hennef.de sowie am AG-Wandbrett in der Pausenhalle einsehen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen oder im Sekretariat abholen. Die Beurlaubung gilt immer ab Beginn eines Halbjahres für ein Halbjahr.
- Sollte ein Interesse bestehen, dass die Institution - bei der Ihr Kind z. Z. ein Angebot wahrnimmt - mit uns einen Kooperationsvertrag abschließt, dann sollten Sie sich vor der Antragstellung an diese Institution wenden und in unserem Namen um Abschluss solch eines Kooperationsvertrages bitten. Ein Vertreter der Institution kann sich dann bei Bereitschaft zu einem solchen Kooperationsvertrag im Sekretariat einen Termin bei der Schulleitung geben lassen. Erst wenn es zu einem Kooperationsvertrag gekommen ist, kann ein Antrag auf Wahrnehmung eines außerschulischen AG-Angebots gestellt werden und ggf. eine Beurlaubung ab dem folgenden Halbjahr erfolgen. Diese Verfahren sind notwendig, weil andernfalls ein so differenziertes Angebot nicht zu organisieren ist.
Betriebspraktikum für Schüler der EF
Das zweiwöchige Betriebspraktikum findet für unsere Schülerinnen und Schüler während der Einführungsphase statt, in der Regel zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Die Betriebspraktika der Jahrgangsstufe 10 (EF) im Schuljahr 2012/2013 finden in der Zeit
zwischen Montag, dem 21. Januar, und Freitag, dem 1. Februar 2013 statt.
Spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn müssen Bestätigungen zu Praktikumsstellen vorgelegt werden. Die Information der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu Beginn des zweiten Halbjahrs der Jahrgangsstufe 9 (gemeinsame Veranstaltung für Schülerinnen und Schüler und Eltern) sowie im Rahmen einer Veranstaltung unmittelbar vor Beginn des Praktikums. Die erforderlichen Informationen und Formulare stehen hier zum Download zur Verfügung.
Krankmeldungen
Bitte melden Sie Ihr Kind morgens telefonisch krank. Wenn Sie bereits dann wissen, dass Ihr Kind längerfristig krank sein wird, geben Sie dies bitte dann an. Wenn Sie die Dauer der Krankheit noch nicht abschätzen können, melden Sie Ihr Kind am 2. Tag wieder telefonisch krank. Ab dem 3. Tag geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung/Krankmeldung in der Schule ab. Es reicht eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten.
Dies gilt auch für die Oberstufe. Ausnahme: Fehlt ein Schüler bei einer Klausur, benötigt die Schule ein ärztliches Attest.
Lehrersprechstunden
Möchten Sie eine Lehrkraft sprechen, geben Sie bitte Ihren Terminwunsch telefonisch an. Das Sekretariat gibt diese Meldung an die entsprechende Lehrkraft weiter. Kann die von Ihnen gewünschte Sprechstunde nicht stattfinden (z.B. wegen zu vieler Anmeldungen, Krankheit etc.), meldet sich die Lehrkraft bei Ihnen.
Religionsabmeldungen
Wenn Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden wollen, können Sie das entsprechende Formular hier herunterladen oder Ihr Kind kann sich das entsprechende Formular im Sekretariat abholen. Das Formular wird von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben. Danach lässt Ihr Kind den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin und den Religionslehrer bzw. die Religionslehrerin abzeichnen und gibt das Formular im Sekretariat ab.
Jahrgang 5 + 6: Zurzeit findet kein Ersatzunterricht statt. (Formular)
Jahrgang 7 – 9: Ihr Kind nimmt am Unterricht in „praktischer Philosophie“ teil. (Formular)
Schadenersatz
Wenn Kleidung oder das Fahrrad Ihres Kindes beschädigt wurde, muss es den Schadensfall sofort bei Herrn Göllner (Hausmeister) melden. Ein Formular für Schadenersatz können Sie hier herunterladen, kann aber auch im Sekretariat abgeholt werden. Brillen werden von unserer Versicherung nicht übernommen.
Schließfächer
Anträge für die Anmietung eines Schließfaches können Sie direkt im Sekretariat abholen. Die Anträge senden Sie dann bitte direkt an die Firma Mietra, die Ihnen dann den Schlüssel zusendet.
Die Anmietung kann auch direkt unter www.mietra.de erfolgen. Sie müssen dazu dann die Schul-Nummer 900401: Hennef – Städtisches Gymnasium Hennef angeben.
Schülerticket
Das Antragsformular der RSVG mbH für das jeweilige Bundesland (NRW/Rheinland-Pfalz) erhalten Sie im Sekretariat. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen haben, helfen Ihnen unsere Sekretärinnen gerne.
Schulbescheinigungen
Schulbescheinigungen können Sie über Ihr Kind im Sekretariat bestellen.
Schulbescheinigungsvordrucke wie z. B. von der Kindergeldkasse können Sie ebenfalls abgeben. Achten Sie bitte darauf, dass die Vordrucke nicht ausgefüllt sind.
Alle Schulbescheinigungen können am darauf folgenden Tag abgeholt werden.
Unfallanzeige
Bei Schulunfällen benötigen wir eine Unfallanzeige. Das Formular ist im Sekretariat erhältlich. Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte Formular im Sekretariat ab. Denken Sie dabei bitte an eine ausführliche Beschreibung des Unfallherganges. Wir leiten die ausgefüllte Unfallanzeige an die Unfallversicherung weiter.



